Störung der Straßenbeleuchtung


Leistungsbeschreibung


Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bemerkungen


Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012
 

Kontakt

  • Abteilung 5

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeitung Frau Giesecke
  • Sachbearbeitung Frau Westenberg