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Störung der Straßenbeleuchtung


Leistungsbeschreibung

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012