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Geographisches Informationssystem - Bauleitpläne

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Geographisches Informationssystem

Ein Geographisches Informationssystem dient dazu, raumbezogene Daten digital zu erfassen, zu speichern, zu organisieren, zu analysieren und insbesondere dazu, diese Daten grafisch zu präsentieren. Ein Teil dieser Informationen wird der Öffentlichkeit online zugänglich gemacht.

Die Gemeinde Hasbergen stellt im Schwerpunkt die digitalisierten Bebauungspläne zur Verfügung. Diese online verfügbaren Pläne dienen der Information und als Planungsgrundlage. Der rechtsverbindliche Plan ist jedoch zur Zeit noch ausschließlich der Plan "in Papierform". Im Falle zum Beispiel einer Bauantragstellung muss daher Einsicht in den "Papierplan" genommen werden.

Verbindliche Auskünfte können ausschließlich nur unmittelbar bei der Gemeinde Hasbergen eingeholt werden.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

Die Gemeinde Hasbergen stellt die Kartendienste kostenfrei zur Verfügung. Die Kartendienste dürfen auch in eigene Anwendungen - auch im Internet - eingebunden werden, sofern diese Anwendungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Quelle ALKIS: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © 2020

Haftungsausschluss:

Ein Anspruch auf dauernde Verfügbarkeit der Kartendienste besteht nicht! Insbesondere können keinerlei rechtliche Ansprüche - sowohl gegen die Gemeinde Hasbergen als auch gegen Dritte - aus der Nutzung der bereitgestellten Daten hergeleitet werden.