erweiterte Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung


erweiterte Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise

Personaldokument und gegebenenfalls Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage

Kontakt

  • Bürgeramt

Kontaktpersonen


  • Leitung Frau Pracht
  • Sachbearbeitung Frau Niermann
  • Sachbearbeitung Frau Kindel
  • Sachbearbeitung Frau Bröcker